IBACH
Schwarzwald

Baugebiete/Bodenrichtwerte

Information zu Baugebieten, Gutachterausschuss und Bodenrichtwerte in Ibach.

Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuerreform 2025 erhalten Sie über www.boris-bw.info.

Gemeinsamer Gutachterausschuss (West)

Ab dem 01.04.2021 hat die Gemeinde Ibach die Ermittlung der Bodenrichtwerte und die Verkehrswertermittlung auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss (West) mit Sitz in Bad Säckingen übertragen. Die Geschäftsstelle in Bad Säckingen wird 17 Städte und Gemeinden im westlichen Gebiet des Landkreises Waldshut betreuen.

Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bad Säckingen
Kalkdarren 13
79713 Bad Säckingen

Telefonnummer: Tel. 07761 927 607-0
Faxnummer: Fax 07761 927 607-9
email: geschaeftsstelle@gga-bad-saeckingen.de

Homepage: www.gga-bad-saeckingen.de

Die Bodenrichtwerte aller dazugehörigen Gemeinden und Städten werden dort jetzt ebenfalls präsentiert:
https://www.bad-saeckingen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bodenrichtwerte

Von kommunaler Seite werden derzeit in Ibach keine Bauplätze angeboten. Im Flächennutzungsplan sind Flächen für die Ausweisung von weiterem Bauland ausgewiesen. Bei entsprechendem Bedarf werden diese Flächen erschlossen und bebaubar gemacht. Eine dieser Flächen ist der im Flächennutzungsplan dargestellte Bereich IB 17.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung:

Per E-Mail: gemeinde@ibach-schwarzwald.de 

Tel. 07672/ 8 42 (Mo 14:30 - 18:00, Do 8:30 - 12:30)

Baugebiet Ib 17
Baugebiet Ib 17 - © Gemeinde Ibach